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Verhaltenskodex Lieferanten

1. Einleitung

Die CSM Computer-Systeme-Messtechnik GmbH (im Folgenden "CSM" genannt) pflegt generell ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihren Geschäftspartnern und orientiert sich dabei an Aspekten wie Ethik, Nachhaltigkeit und rechtskonformem Verhalten.

Ein solches Verhalten erwartet CSM von seinen Geschäftspartnern, insbesondere von Lieferanten.

2. Soziale Verantwortung

Die Lieferanten nehmen ihre soziale Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern und der Gesellschaft im folgenden Sinne wahr:

2.1. Zwangs- und Kinderarbeit

Alle Lieferanten verpflichten sich, keine Form von Zwangs- oder Kinderarbeit zu praktizieren. Dabei basiert die Definition von Kinderarbeit auf den Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

2.2. Diskriminierung und Ungleichbehandlung

Die Lieferanten verpflichten sich, keine Diskriminierung und/oder Ungleichbehandlung aufgrund von Alter, Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Behinderung oder politischer Überzeugung vorzunehmen.

2.3. Wahrnehmung von Arbeitnehmerrechten

Die Lieferanten verpflichten sich, die geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer, der Einhaltung von Arbeitszeiten sowie einer angemessenen Entlohnung anzuwenden.

2.4 Arbeitsschutz

Die Lieferanten sind verpflichtet, alle geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften einzuhalten und ein entsprechendes Arbeitsumfeld zu schaffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten, Dritte zu schützen sowie Unfälle, Verletzungen und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.

3. Umweltschutz & Konfliktmineralien

Die Lieferanten verpflichten sich, die jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften über Konfliktmineralien zu beachten und sich regelmäßig an aktuelle Änderungen anzupassen.

Das beinhaltet insbesondere eine sorgfältige Handhabung und vorschriftsmäßige Entsorgung von problematischen Materialien.

Soweit möglich sollte auf die Verwendung die Umwelt belastendes Material verzichtet werden.

4. Compliance Aspekte

4.1. Lauterer und fairer Wettbewerb

Die Lieferanten werden sich im Wettbewerb fair verhalten und das jeweils geltende Wettbewerbsrecht einhalten und sicherstellen, dass weder ihre Leistungen noch ihre Waren die Schutzrechte von CSM und/oder Dritten verletzen. Unzulässig sind insbesondere Preisabsprachen mit Wettbewerbern sowie der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Preisdiskriminierung.

4.2. Nichtgewähren und/oder Empfang von unzulässigen Vorteilen

Die Lieferanten stellen sicher, dass Politikern, Behörden oder Behördenmitgliedern, NGOs, Geschäftspartnern und deren Mitarbeitern (einschließlich CSM-Mitarbeitern) oder Behördenmitgliedern weder direkt, noch indirekt, unzulässige Vorteile jeglicher Art gewährt werden. Darüber hinaus verpflichten sich die Lieferanten, dass auch ihre Mitarbeiter keine unlauteren Vorteile fordern oder annehmen. Ein Vorteil ist beispielsweise unzulässig, wenn er nach Art und Umfang geeignet ist, Handlungen und Entscheidungen des Empfängers zu beeinflussen.

4.3. Geldwäsche

Die Lieferanten halten die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche ein und vermeiden die Verwendung von Bargeld im Geschäftsverkehr soweit möglich.

4.4. Wahrung von Geschäftsgeheimnissen

Die Lieferanten erklären, dass Geschäftsinformationen, insbesondere technische, finanzielle oder wettbewerbsrelevante Informationen, stets vertraulich und in Übereinstimmung mit etwaigen Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen behandelt werden.

4.5. Import & Exportkontrolle

Die Lieferanten verpflichten sich, alle geltenden Export- und Zollgesetze einzuhalten. Vor allem verpflichten sich die Lieferanten dafür zu sorgen, dass diese auch von all ihren Unterlieferanten und Auftragnehmern gleichermaßen eingehalten werden.

5. Umweltbezogene Pflichten

Die Lieferanten sichern zu, die geltenden Umweltgesetze, Umweltvorschriften und Umweltnormen einzuhalten. Soweit Umweltgesetze, Umweltvorschriften und Umweltnormen Berichts- oder sonstige Mitwirkungspflichten der Lieferanten enthalten, werden die Lieferanten diesen Berichts- oder sonstigen Mitwirkungspflichten von sich aus, vollständig und fristgerecht nachkommen.

Die Lieferanten sorgen dafür, entlang ihrer Lieferkette ein angemessenes Gefahrstoffmanagement zu etablieren und kontinuierlich an der Vermeidung von Gefahrstoffen in den Produkten und an einer Reduzierung negativer Umweltauswirkungen und Ressourcen zu arbeiten.

6. Allgemeine Regelungen

Bei vermuteten Verstößen gegen die hier getroffenen Vereinbarungen, sowie zur Sicherung der Lieferkette, erklärt sich der Lieferant damit einverstanden, dass Audits zur Überprüfung der Einhaltung des Verhaltenskodex für Lieferanten nach angemessener Ankündigung durchgeführt werden und unterstützt diese nach besten Kräften. Das beinhaltet auch relevante Auskünfte zu verbundenen Unternehmen sowie Unterlieferanten.

Eine nachweisliche Verletzung von Bestimmungen dieses Verhaltenskodex für Lieferanten durch einen Lieferanten gilt als Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und gibt CSM das Recht, aber nicht die Pflicht, angemessene Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Beendigung der Geschäftsbeziehung, Vertragskündigung etc.).

Alle Lieferanten verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter die Bestimmungen dieses Verhaltenskodex für Lieferanten einhalten und diese entsprechend regelmäßig geschult werden.